Fördermittel für berufliche Fortbildungsmaßnahmen freigestellter Arbeitnehmer aus dem "KULAP"-Programm als sonstige Einkünfte steuerbar
Leitsatz
Zahlungen aus dem Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Kulturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP), die ein von seinem Arbeitgeber ohne Entgeltfortzahlung vorübergehend freigestellter Arbeitnehmer für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im landwirtschaftlichen Bereich erhält, zählen zu den Einkünften aus Leistungen i. S. von § 22 Nr. 3 EStG. Die Zahlungen sind nicht gem. § 3 Nr. 2 oder Nr. 11 EStG steuerfrei.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1138 Nr. 7 EStB 2008 S. 242 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 12 IAAAC-79985