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FG des Saarlandes Beschluss v. - 2 K 1603/07

Gesetze: InsO § 35, InsO § 38

Rückforderung von Kindergeld bei Insolvenz

Leitsatz

Ein Rückforderungsanspruch der Familienkasse, der vom Insolvenzschuldner erst nach Insolvenzeröffnung begründet worden ist, muss nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Für diese Verbindlichkeiten steht vielmehr das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners als Haftungsobjekt zur Verfügung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2008 S. 2106
IAAAC-80136

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