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FG Münster Urteil v. - 3 K 4804/05 L EFG 2008 S. 1012 Nr. 13

Gesetze: EStG § 3b

Einkommensteuer:

Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen

Leitsatz

1.) Nachtarbeitszuschläge können auch bei mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen als neben dem Grundlohn vereinbart angesehen werden.

2.) Der Nachweis der tatsächlich geleisteten Nachtarbeit kann als erbracht angesehen werden, wenn diese zu arbeitsvertraglich bestimmt geregelten Zeiten angefallen ist und aufgrund des individuellen Arbeitszeitkontos des Arbeitnehmers nachvollzogen werden kann.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1012 Nr. 13
DAAAC-80142

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