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FG Münster Urteil v. - 6 K 4898/05 F EFG 2008 S. 940 Nr. 12

Gesetze: EStG § 10d Abs. 4 Satz 4, EStG § 10d Abs. 4 Satz 1

Verlustfeststellung:

Verlustfeststellung nach Einkommensteuerbescheid auf 0 €

Leitsatz

Wird erst nach dem Erlass eines Einkommensteuerbescheides geltend gemacht, dass tatsächlich ein höherer Verlust erzielt worden ist, kann ein (erstmaliger) Verlustfeststellungsbescheid nur ergehen, wenn der Einkommensteuerbescheid noch geändert werden könnte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 940 Nr. 12
XAAAC-80144

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