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EuGH Urteil v. - C-414/06 BStBl 2009 II S. 692

Gesetze: EG Art. 43; EG Art. 56

Abschaffung der Möglichkeit des Abzugs ausländischer Betriebsstättenverluste verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrags

Leitsatz

Der Ausschluss der Verrechnung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen ist mit den Grundfreiheiten vereinbar. Ein deutsches Unternehmen kann Verluste seiner ausländischen Betriebsstätten nicht bei der Gewinnermittlung in Deutschland abziehen, wenn entsprechende ausländische Betriebsstättengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland freigestellt und im Betriebsstättenstaat besteuert werden. Die Berücksichtigung der Verluste hat im Betriebsstättenstaat zu erfolgen. In Deutschland können sich derartige ausländische Betriebsstättenverluste allerdings im Rahmen des Progressionsvorbehalts über die Anwendung eines geringeren Steuersatzes auswirken.

Fundstelle(n):
BStBl 2009 II Seite 692
JAAAC-80208

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