Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - I ZB 16/07

Gesetze: ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, soweit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar.

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 2040 Nr. 28
ZIP 2008 S. 1200 Nr. 25
AAAAC-80211

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank