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BFH Beschluss v. - XI B 171/07

Gesetze: UStG § 15 Abs. 4

Vorsteueraufteilung auf den unternehmerischen und den nicht unternehmerischen Bereich einer gemeinnützigen Körperschaft

Leitsatz

Eine gemeinnützige Körperschaft kann einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich haben. Sie kann die Vorsteuern gem. § 15 UStG auch dann nur insoweit abziehen, als die Eingangsleistungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen sind, wenn sie von der öffentlichen Hand echte Zuschüsse erhält.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1215 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2216
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 16
MAAAC-80259

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