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BFH Beschluss v. - VII B 74/07

Gesetze: AO § 122 Abs. 5, AO § 284, VwZG § 3, ZPO § 181, AO § 110

Ersatzzustellung einer Aufforderung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung an die stundenweise beschäftige Haushaltshilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht eindeutig lesbarem Zustellungsdatum

Leitsatz

Die nach § 284 Abs. 6 Satz 1 AO an den Vollstreckungsschuldner selbst vorzunehmende Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann auch in der Form der Ersatzzustellung "an einen zu der Familie gehörenden erwachsenen Hausgenossen oder an eine in der Familie dienende erwachsene Person" (gem. § 3 Abs. 3 VwZG i. V. mit § 181 Abs. 1 ZPO jeweils in der bis zum geltenden Fassung) bewirkt werden. Auch an eine Raumpflegerin, die auf Dauer, wenn auch nur stundenweise, im Haushalt des Adressaten beschäftigt ist, kann hierdurch wirksam zugestellt werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1105 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2213
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 4
UAAAC-80278

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