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BFH Beschluss v. - IX B 36/07

Gesetze: EStG § 9, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 21, EStG § 22 Nr. 1, EStG § 23

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 Nr. 1 EStG sondern Sonderausgaben; zur Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1150 Nr. 7
JAAAC-80286

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