Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 713/07 F EFG 2008 S. 981 Nr. 12
Gesetze: KStG i. d. F. d. UntStFG § 15 Satz 1 Nr. 2
DBA-Belgien Art. 10 Abs. 2
DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1
Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft unter das Halbeinkünfteverfahren
Leitsatz
Nach dem DBA-Belgien als Schachteldividenden steuerfreie Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft, die an
eine als Organträger der inländischen Mutterkörperschaft fungierende Personengesellschaft weitergeleitet werden, unterliegen
unter der Geltung des § 15 KStG 2002 (i. d. F. d. UntStFG) nicht dem Halbeinkünfteverfahren.
Die noch in § 15 Nr. 2 KStG 2000 enthaltene ausdrückliche Einschränkung der Abkommensberechtigung für die der Einkommensteuer
unterliegenden Organträger ist mit der Einführung der Bruttomethode in § 15 KStG 2002 ersatzlos entfallen.
Die ab dem Veranlagungszeitraum 2003 geltende Fassung des § 15 Abs. 2 KStG i. d. F. d. StVergAbG hat nicht lediglich klarstellenden,
sondern rechtsbegründenden Charakter.
Die im Jahr 2002 bestehende abweichende Regelung kann nicht durch Analogieschluss mit steuerverschärfender Wirkung ausgefüllt
werden.