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BSG Urteil v. - B 14/11b AS 15/07 R

Gesetze: SGB II F: § 20 Abs 1 S 1 ; SGB II F: § 20 Abs 1 S 1 ; SGB II F: § 20 Abs 2 ; SGB II § 22 Abs 1 S 1; RSV F: § 2 Abs 3

Leitsatz

Die Kosten der Warmwasserbereitung sind seit dem mit einem Anteil von 6,22 € in der Regelleistung (345 €) enthalten und daher maximal in dieser Höhe von den Kosten für Heizung in Abzug zu bringen.

Fundstelle(n):
FAAAC-80685

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