Keine steuerliche Anerkennung einer rückwirkenden Mietanpassung unter nahen Angehörigen aufgrund einer Wertsicherungsklausel mangels tatsächlicher Durchführung
Leitsatz
Gilt die in einem Mietvertrag unter nahen Angehörigen vereinbarte Mietanpassung entsprechend einer - zunächst schwebend unwirksamen - Wertsicherungsklausel rückwirkend als genehmigt, kann die Mietanpassung gleichwohl steuerlich nicht rückwirkend anerkannt werden, wenn sie über lange Zeit (hier: über 18 Jahre) nicht geltend gemacht und der Mietvertrag insoweit nicht entsprechend der Vereinbarung durchgeführt wurde. Das steuerliche Rückwirkungsverbot greift nicht ein, wenn eine klare und eindeutige vertragliche Abrede zunächst schwebend unwirksam ist und der Schwebezustand nach den zivilrechtlichen Vorgaben rückwirkend beendet wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1139 Nr. 7 EStB 2008 S. 241 Nr. 7 HFR 2008 S. 909 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2009 S. 434 StBW 2008 S. 6 Nr. 12 JAAAC-80782