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BFH Beschluss v. - III B 36/07

Gesetze: EStG § 64 Abs. 2

Zur Haushaltsaufnahme bei einem volljährigen Studenten, der zu Studienzwecken auswärts untergebracht ist

Leitsatz

Das örtlich gebundene Zusammenleben zwischen Eltern und Kindern als Merkmal der Haushaltsaufnahme i. S. von § 64 Abs. 2 EStG bezieht sich auf die gemeinsame Familienwohnung als ortsbezogener Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Lebensinteressen. Das örtliche Merkmal der Haushaltsaufnahme bezieht sich somit nicht auf eine Gemeinde oder Region, sondern auf eine bestimmte Familienwohnung. Bezieht ein Kind, das bisher ausschließlich in der elterlichen Wohnung gewohnt hat, zu Ausbildungszwecken eine Wohnung außerhalb der Familienwohnung, kann es neben dem in der eigenen Wohnung bestehenden Lebensmittelpunkt in der elterlichen Wohnung einen weiteren Lebensmittelpunkt unterhalten, insbesondere wenn entsprechender Wohnraum vorgehalten wird und die Aufenthalte dort einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und nicht nur als bloße Besuche zu werten sind. Bei volljährigen Studenten, die zum Zweck des Studiums auswärtig untergebracht sind, kann nicht ohne Weiteres eine bestehende Haushaltsaufnahme als beendet angesehen werden. Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die auf eine dauerhafte Trennung vom elterlichen Haushalt schließen lassen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1326 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 14
HAAAC-81412

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