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BAG Urteil v. - 6 AZR 273/07

Gesetze: InsO § 35 Abs. 1; InsO § 41; InsO § 47; InsO § 50 Abs. 1; InsO § 115 Abs. 1; InsO § 133; InsO § 142; InsO § 143 Abs. 1; BGB § 372; BGB § 667; BGB § 671 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1

Leitsatz

Ermöglicht erst die Freigabe der zugunsten des Zahlungsempfängers an einem Bankguthaben des Schuldners bestellten Sicherheit dessen Verfügung über das Guthaben, so stellt die alsbaldige Zahlung des Schuldners nach der Freigabe ein Bargeschäft iSv. § 142 InsO dar. Die Zahlung unterliegt dann in der nachfolgenden Insolvenz des Schuldners in der Regel nicht der Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZIP 2008 S. 1184 Nr. 25
GAAAC-81768

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