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BFH Beschluss v. - VIII S 23/07

Gesetze: FGO § 133a, FGO § 129, GG Art. 103

Keine Überprüfung einer entschiedenen Rechtsfrage in vollem Umfang bei einer Anhörungsrüge; Verletzung des Rechts auf Gehör

Fundstelle(n):
IAAAC-81883

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