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BFH Beschluss v. - IX B 164/07

Gesetze: FGO § 54, FGO § 56, FGO § 116 Abs. 3, ZPO § 85, ZPO § 222

Nach Ablauf der verlängerten Begründungsfrist beim BFH eingegangene Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig; Uhrzeitaufdruck des Telefaxgerätes des Gerichts bestimmt Eingangszeitpunkt; Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1349 Nr. 8
GAAAC-81888

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