Die Auflösung eines Dienstverhältnisses i. S. von § 3 Nr. 9 EStG verlangt dessen endgültige Beendigung. Im Falle des Wechsels des Arbeitgebers wird allerdings eine rein formale Betrachtung der Zielsetzung des § 3 Nr. 9 EStG (sozialpolitisch begründeter Ausgleich der Folgen eines Arbeitsplatzverlustes) nicht gerecht. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird i. S. von § 3 Nr. 9 EStG auch aufgelöst, wenn ein (auch leitender) Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis beendet und den Geschäftsbetrieb des bisherigen Arbeitgebers im Rahmen einer neu gegründeten GmbH als deren Gesellschafter-Geschäftsführer fortführt.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1325 Nr. 8 HFR 2008 S. 908 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 26/2008 S. 2415 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 7 HAAAC-81892