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BFH Beschluss v. - IX S 10/08 (PKH)

Gesetze: FGO § 128, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 133a, FGO § 69 Abs. 3

Keine außerordentliche Beschwerde gegen die Zurückweisung einer gegen einen ablehnenden AdV-Beschluss erhobene Anhörungsrüge, Gegenvorstellung und einen (weiteren) AdV-Antrag; kein Vorabentscheidungsersuchen im Anhörungsrügeverfahren

Fundstelle(n):
RAAAC-81893

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