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Zurückbehalt unwesentlicher Flächen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übergabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe;
Anwendung des (BFH/NV 2005, 1062)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem Schreiben vom … begehren Sie eine rechtliche Klarstellung im Falle eines Rückbehalts unwesentlicher Flächen im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Betriebsübertragung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Hierzu nimmt das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Ein Landwirt beendet seine bisherige Tätigkeit nicht, wenn er bei Hofübergabe Flächen zurück behält und diese weiter bewirtschaftet ( BFH/NV 1994 S. 533). Vielmehr führt der Hofübergeber seine bisherige Tätigkeit mit einem Teil des bisherigen Betriebsvermögens in verkleinerter Form fort, wenn auch begrifflich ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorliegt.
Nach dem (BStBl 1981 II S. 566) gelten die bei einer unentgeltlichen Betriebsübertragung von der Übertragung ausgenommenen Wirtschaftsgüter zwar grundsätzlich als entnommen. Jedoch führt die Zurückbehaltung von landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden bei der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nicht zu einer Zwangsentnahme, wenn der Landwirt seine bisherige Tätigkeit nicht beendet, sondern sie mit den zurückbehaltenen...BStBl 1986 II S. 808BStBl 1992 II S. 521