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FG Köln  v. - 14 K 5045/04

Gesetze: StraBEG § 1 Abs. 2 Nr. 1, StraBEG § 1 Abs. 1 Nr. 2

Einkünfteermittlung: Festsetzung der ESt im Hinblick auf das StraBEG

Leitsatz

1. Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte ordnungsgemäß erklärt haben, werden von dem Regelungszweck des StraBEG nicht erfasst, so dass die in dem Gesetz genannten Rechtsfolgen nicht auf sie ausgedehnt werden können.

2. Die Grenze verfassungskonformer Auslegung würde überschritten, wenn der nach dem Wortlaut des StraBEG begünstigte Personenkreis auf Stpfl. ausgedehnt würde, die weder im Wortlaut genannt sind noch sich durch Auslegung aus dem Wortlaut ermitteln lassen.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 124 Nr. 2
GAAAC-82578

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