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Aktuelle Informationen zum Steuerabzug nach § 50a EStG
1 Steuerabzug von Einkünften beschränkt steuerpflichtiger Modelle, Aufteilung der Vergütung in Tätigkeits- und Rechteüberlassungsanteile (§§ 49 Abs. 1 Nrn. 2 und 6, 50a Abs. 4 Nrn. 1 bis 3 EStG)
Aufteilung der Vergütung der Fotomodelle
In den letzten Wochen häufen sich Anfragen bezüglich der Aufteilung von Vergütungen, die selbständige ausländische Fotomodelle im Rahmen einer inländischen Betätigung erhalten. Hierbei stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit als Fotomodell als künstlerisch anzusehen ist und ob neben der Tätigkeitsvergütung auch eine Bezahlung für die Überlassung des Rechts am Bild (sog. Buy-Outs) selbst erfolgt und wie in letzteren Fällen die Aufteilung zu erfolgen hat.
Derzeitige Rechtslage
Diese Fragestellungen und die rechtliche Einordnung werden derzeit noch auf Bundesebene erörtert. Bis zum Abschluss der Erörterung bittet die OFD, die Prüfung nach folgender Maßgabe vorzunehmen: Ob ein Fotomodell eine eigenschöpferische, künstlerische Leistung bei Fotoaufnahmen erbringt, muss im Einzelfall entschieden werden. Im Regelfall üben selbständig tätige Fotomodelle eine gewerbliche Tätigkeit aus. In der Präsentation von Bekleidung und anderen modischen Artikeln ist regelmäßig ke...