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BFH Beschluss v. - I B 162/07

Gesetze: EStDV § 56

Keine Steuererklärungspflicht bei Unterschreiten der Grenzbeträge des § 56 EStDV

Leitsatz

Bei der Prüfung der Einkommensgrenzen des § 56 EStDV muss nicht ein bestimmter Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt werden, wenn nach Abzug der steuerfreien Einkunftsteile von den Bruttoeinkünften die höchstmöglichen Gesamtbeträge der Einkünfte die Grenzwerte des § 56 EStDV unterschreiten. Bei Einkünften unterhalb der Grenzbeträge des § 56 EStDV besteht eine Einkommensteuer-Erklärungspflicht auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige Einkommensteuer-Vorauszahlungen (z. B. in Form der Kapitalertragsteuer) geleistet hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1353 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 12
AAAAC-82755

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