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BFH Beschluss v. - I B 187, 188/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, KStG § 14, GewStG § 2

Keine grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Frage, ob eine GmbH Organträgerin einer anderen GmbH sein kann, wenn die Anteile an beiden Gesellschaften von derselben natürlichen Person gehalten werden

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAC-82759

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