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BFH Beschluss v. - V B 231/07

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1, UStG § 9 Abs. 2, UStG § 27 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2

Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen vor Aufnahme der werbenden Tätigkeit; Beginn der Errichtung eines Gebäudes i.S. des § 27 Abs. 2 UStG; Verletzung des Rechts auf Gehör

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1358 Nr. 8
UAAAC-82770

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