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FG München Urteil v. - 14 K 4467/06

Gesetze: AO § 69, AO § 34

Haftung des Nachfolgevorstands einer Aktiengesellschaft

Leitsatz

Der Vorstand einer AG kann sich nicht damit entschuldigen, dass die Geschäfte tatsächlich von einem anderen geführt worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAC-83023

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