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FG München Urteil v. - 14 K 4468/06

Gesetze: AO § 69, AO § 34

Haftung des Nachfolgevorstands einer Aktiengesellschaft

Leitsatz

Hinsichtlich der Überlassung von Vorstandsaufgaben an Dritte besteht die Pflicht des Vorstands zur sorgfältigen Auswahl sowie laufender Überwachung des Dritten bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAC-83024

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