Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Beschluss v. - 9 AZN 1258/07

Gesetze: ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3; ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 139

Leitsatz

1. Nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG bedarf die Geltendmachung des Zulassungsgrundes der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einer schlüssigen und substantiierten Darlegung des entscheidungserheblichen Verstoßes gegen das Recht, sich zur Sache zu äußern.

2. Daran mangelt es, wenn der fachkundig vertretene Beschwerdeführer eine unzureichende Information durch das Gericht rügt, er aber selbst in zumutbarer Weise durch Nachfragen oder Beweisanträge die fehlende Information durch das Gericht hätte veranlassen können.

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 2364 Nr. 32
ZAAAC-83133

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank