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BFH Urteil v. - III R 30/07

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung sind nicht zwangsläufig

Leitsatz

1. Aufwendungen einer empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch In-vitro-Fertilisation, die in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden, können ohne Rücksicht auf ihren Familienstand als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.

2. Aufwendungen sind nicht zwangsläufig, wenn sie durch die zumutbare Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten hätten abgewendet werden können.

3. Es ist einer unverheirateten Frau im Regelfall nicht zuzumuten, gegen die Ablehnung ihres Versicherers die Kosten einer In-Vitro-Fertilisation zu übernehmen, eine (nahezu aussichtslose) Klage zu erheben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1309 Nr. 8
EStB 2008 S. 276 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 13
CAAAC-83307

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