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BFH Urteil v. - IV R 66/05

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 7

Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das Gesamthandsvermögen gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz

1. Die Überführung von Wirtschaftsgütern in das Gesamthandsvermögen einer gewerblichen Personengesellschaft gegen (erstmalige) Gewährung eines Mitunternehmeranteils stellt einen tauschähnlichen Vorgang dar, der den Einlagetatbestand, die Geltung der allgemeinen Einlagebewertungsgrundsätze und deren Begrenzung aufgrund der Sonderregelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a i. V. mit Satz 2 und 3 EStG sowie die Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage ausschließt.

2. Das gilt auch, wenn der Wert der übertragenen Wirtschaftsgüter nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern weiteren Kapitalunterkonten gutgebracht wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1301 Nr. 8
EStB 2008 S. 275 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2008 S. 722
XAAAC-83313

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