Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens
in das Gesamthandsvermögen gegen Gewährung eines
Mitunternehmeranteils
Leitsatz
1. Die Überführung von
Wirtschaftsgütern in das Gesamthandsvermögen einer gewerblichen
Personengesellschaft gegen (erstmalige) Gewährung eines
Mitunternehmeranteils stellt einen tauschähnlichen Vorgang dar, der den
Einlagetatbestand, die Geltung der allgemeinen Einlagebewertungsgrundsätze
und deren Begrenzung aufgrund der Sonderregelungen in § 6 Abs. 1
Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a i. V. mit Satz 2 und
3
EStG sowie die Kürzung der
AfA-Bemessungsgrundlage ausschließt.
2. Das gilt auch, wenn der Wert der übertragenen
Wirtschaftsgüter nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern weiteren
Kapitalunterkonten gutgebracht
wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1301 Nr. 8 EStB 2008 S. 275 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2008 S. 722 XAAAC-83313