Ort der Leistung bei auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen
Leistungen
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft
i. S. des
§ 69 Abs. 2
FGO, dass die Voraussetzungen von auf elektronischem Weg
erbrachten sonstigen Leistungen i. S. des
§ 3a Abs. 4 Nr. 14
UStG erfüllt sind und der Leistungsort damit im
Inland liegt, wenn inländische Internetnutzer von einem im
Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer nach Eingabe ihrer
persönlichen Daten und Angaben bzw. Beantwortung der vorgesehenen Fragen
unter Auswertung online eine statistische Prognose ihrer Lebenserwartung oder
einen Sex-Check erhalten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1371 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2008 S. 2792 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 16 BAAAC-83316