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BMF - IV A 3 -S 0338/07/10010 BStBl 2008 I S. 678

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO); Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 Abs. 2 FGO)

Bezug: BStBl 2005 I S. 794

Bezug: BStBl 2008 I S. 587

Der Zweite Senat des entschieden, dass § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 geltenden Fassung und alle nachfolgenden Fassungen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, soweit der Sonderausgabenabzug die Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung und einer privaten Pflegepflichtversicherung nicht in dem Umfang erfasst, der erforderlich ist, um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Vorschriften weiter anwendbar.

Ferner hat der Zweite Senat des  – entschieden, dass aufgrund seines Urteils vom – 2 BvL 17/99 – (BStBl 2002 II S. 618) und der Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ...

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