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Ertragsteuerliche Folgen aus der Ablösung von landwirtschaftlichen Altschulden nach §§ 7 ff. Landwirtschafts-Altschuldengesetz (LwAltschG) bei LPG-Nachfolgeunternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG
1 Allgemeines
Zur ertragsteuerlichen Behandlung der Ablösung von Altschulden nach §§ 7 ff. des Gesetzes zur Änderung der Regelung über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen (Landwirtschafts-Altschuldengesetz – LwAltschG) vom ( BGBl. 2004 I S. 1383, ausgegeben am ) i. V. m. der Verordnung zur Durchführung des LwAltschG vom (LwAltschV, BGBl. 2004 I S. 2861) wurde bisher wie folgt Stellung genommen:
Die Verfügung vom (ESt-Kartei Teil III § 13 EStG Karte 1.8) enthält grundsätzliche Erläuterungen zur ertragsteuerlichen Behandlung der Altschuldenablösung und insbesondere Ausführungen
zur Bilanzierung der Altkreditverbindlichkeiten bei Rangrücktritt mit Besserungsschein,
zur Behandlung der Altschuldenablösung sowie
zum Sonderfall altschuldenbelasteter Personengesellschaften.
Grundlage für die Verfügung vom (a. a. O.) war die Niederschrift vom zu TOP 20 der Sitzung der ESt III/05 der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.
In Ergänzung wurde mit Verfügung vom (ESt-Kartei Teil II § 15 EStG Karte 2.12) auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von persönlichen Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ablösung von landwirtschaftlichen Altschulden hingewiesen.
Da es nicht...