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OFD Frankfurt/M. - S 7100 A 144 - St 11

Leistungsaustausch zwischen Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der „Blutspendedienst Hessen des Deutschen Roten Kreuzes GmbH”

Bezug:

Die Blutspendedienst Hessen des DRK gemeinnützige Gesellschaft mbH hält außerhalb seines Sitzes Blutspendetermine ab und wird dabei von dem DRK-Landesverband sowie dessen regionalen Gliederungen (Bezirksverbände, Kreisverbände und Ortsvereine) unterstützt. Die DRK-Untergliederungen werden dabei in folgenden Bereichen tätig: Werbung, Herrichtung der Räumlichkeiten für den Blutspendetermin, Registrierung der Spender, Hilfen bei der Blutentnahme, Versorgung, Betreuung und Beköstigung der Spender nach der Blutentnahme, Aufräumarbeiten, Personalgestellung und Verwaltung. Dafür erhalten sie von der GmbH pro Spender und Termin einen gewissen Geldbetrag.

Für die umsatzsteuerliche Beurteilung dieser Leistungen der regionalen Gliederungen des DRK im Rahmen der Blutspendetermine gelten die gleichen Grundsätze wie für die Umsatzbesteuerung der politischen Parteien (siehe , USt-Kartei OFD Ffm. zu § – 2 S 7104 – Karte 7).

Danach liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen den DRK-Gliederungen und der „Blutspendedienst Hessen der DRK GmbH„ vor, die Zahlungen der GmbH anlässlich der Blutspendetermine unte...

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