Feststellung eines Betriebsgrundstücks; Nachholung einer Artfeststellung durch Ergänzungsbescheid
Leitsatz
Ob ein Grundstück zu mehr als der Hälfte seines Werts dem Gewerbebetrieb dient (§ 99 Abs. 2 BewG), bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem der nach den Grundsätzen der jeweils maßgeblichen Vorschrift (§§ 146 bis 148 BewG) ermittelte Wert des ganzen Grundstücks zu dem Betrag steht, mit dem der Grundstücksteil der dem Gewerbebetrieb dient, in den Wert des ganzen Grundstücks eingegangen ist. Die Prüfung, ob ein Grundstück Betriebsgrundstück ist und zu welchem Gewerbebetrieb es ggf. gehört, hat das Lagefinanzamt nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG eigenständig vorzunehmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1456 Nr. 9 HFR 2008 S. 1118 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 6 YAAAC-83985