Bindung der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an die
Steuerbilanz
Leitsatz
1. Die Bindung der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an
die Steuerbilanz gem. §§ 109,
109a BewG besteht unabhängig davon, ob die
Bilanzansätze nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen zutreffend
sind.
2. Bei einer Berichtigung oder Änderung der Steuerbilanzwerte
dem Grunde oder der Höhe nach sind durch Aufhebung oder Änderung des
Einheitswertbescheids die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
3. Eine die Aufhebung oder
Änderung des Einheitswertbescheids rechtfertigende Berichtigung oder
Änderung eines Steuerbilanzwerts dem Grunde oder der Höhe nach liegt
jedenfalls dann nicht vor, wenn ein Posten der eingereichten Bilanz nach
Meinung des Finanzamts zwar zu korrigieren ist, die Korrektur aber zum
Bilanzstichtag (noch) keine ertragsteuerrechtlichen Auswirkungen hat. Nimmt in
einem solchen Fall der Steuerpflichtige selbst keine Bilanzberichtigung vor,
kommt eine Aufhebung oder Änderung des Einheitswertbescheids nicht in
Betracht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1454 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 6 SAAAC-83987