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BFH Urteil v. - II R 84/05

Gesetze: BewG § 95, BewG § 109, BewG § 109a, EStG § 4 Abs. 2

Bindung der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanz

Leitsatz

1. Die Bindung der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanz gem. §§ 109, 109a BewG besteht unabhängig davon, ob die Bilanzansätze nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen zutreffend sind.

2. Bei einer Berichtigung oder Änderung der Steuerbilanzwerte dem Grunde oder der Höhe nach sind durch Aufhebung oder Änderung des Einheitswertbescheids die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

3. Eine die Aufhebung oder Änderung des Einheitswertbescheids rechtfertigende Berichtigung oder Änderung eines Steuerbilanzwerts dem Grunde oder der Höhe nach liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn ein Posten der eingereichten Bilanz nach Meinung des Finanzamts zwar zu korrigieren ist, die Korrektur aber zum Bilanzstichtag (noch) keine ertragsteuerrechtlichen Auswirkungen hat. Nimmt in einem solchen Fall der Steuerpflichtige selbst keine Bilanzberichtigung vor, kommt eine Aufhebung oder Änderung des Einheitswertbescheids nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1454 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 6
SAAAC-83987

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