Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Sinne des § 6b EStG
Leitsatz
Veräußerung i. S. des § 6b Abs. 1 EStG ist die Übertragung zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut gegen Entgelt auf einen anderen Rechtsträger. Diese Voraussetzungen sind regelmäßig bei der Übereignung aufgrund eines Kaufvertrags erfüllt. Allerdings ist für die Beurteilung der Entgeltlichkeit des Verschaffungsvorgangs nicht allein auf die zivilrechtliche Qualifikation eines Rechtsgeschäfts zurückzugreifen. Vielmehr ist auf das von den Parteien gewollte wirtschaftliche Ergebnis, das durch die zivilrechtliche Gestaltung bewirkt wird, abzustellen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1460 Nr. 9 EStB 2008 S. 274 Nr. 8 HFR 2008 S. 1014 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2008 S. 722 LAAAC-83998