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BFH Beschluss v. - X E 5/08

Gesetze: GKG § 66 Abs. 8, GKG § 69a

Erinnerung gegen Kostenrechnung: Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ohne Einfluss auf die Fälligkeit von Gerichtskosten; Anhörungsrügeverfahren nach § 69a GKG gerichtsgebührenfrei

Fundstelle(n):
AAAAC-84495

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