Entgelt für das Wettbewerbsverbot eines Handelsvertreters
als Einkünfte im Sinne des
§ 15 EStG
Leitsatz
Das Entgelt für das
Wettbewerbsverbot eines Handelsvertreters, das in Zusammenhang mit der
Beendigung des Vertragsverhältnisses vereinbart wird, kann
unselbständiger Teil des Ausgleichsanspruchs nach
§ 89b HGB
und damit den Einkünften i. S. des
§ 15 EStG
zuzurechnen sein oder es kann ertragsteuerlich eine sonstige Leistung
i. S. von
§ 22 Nr. 3
EStG darstellen mit der Folge, dass es den Gewerbeertrag
nach
§ 7 GewStG
nicht erhöht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1491 Nr. 9 EStB 2008 S. 313 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2008 S. 3821 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 10 KAAAC-84496