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BFH Urteil v. - II R 32/06

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 5, GrEStG § 6, GrEStG § 8, GG Art. 3

Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen grunderwerbsteuerrechtlichen Behandlung von Grundstücksübergängen aufgrund formwechselnder Umwandlung einerseits und übertragender Umwandlung andererseits; Beschränkung der Steuerbefreiungen der §§ 5, 6 GrEStG auf Gesamthandsgemeinschaften verfassungsgemäß

Leitsatz

Die unterschiedliche Behandlung eines Grundstücksübergangs bei der Grunderwerbsteuer aufgrund formwechselnder Umwandlung einerseits und übertragender Umwandlung andererseits verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die Beschränkung der Steuerbefreiungen aus §§ 5 und 6 GrEStG auf Gesamthandsgemeinschaften ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1526 Nr. 9
DStRE 2008 S. 1152 Nr. 18
HFR 2008 S. 1254 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 15
BAAAC-84502

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