Vereinigung der Anteile bei nur mittelbarer Beteiligung an
grundbesitzender Gesellschaft
Leitsatz
1. Der Steuerbarkeit einer
Anteilsvereinigung i. S. des
§ 1 Abs. 3
GrEStG steht es nicht entgegen, wenn die
anteilsübertragende und die anteilserwerbende Gesellschaft ihren Sitz im
Ausland haben oder wenn eine der zwischengeschalteten Gesellschaften ebenfalls
ihren Sitz im Ausland hat.
2. Die Rechtsprechung zur mittelbaren Anteilsvereinigung
verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des
Art. 3 Abs. 1
GG.
3. Ein gegen
Art. 3 Abs. 1
GG verstoßendes Vollzugsdefizit besteht
nicht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1529 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 14 LAAAC-84503