Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs: Erlöschen eines grundstücksbezogenen Übereignungsanspruchs durch Bewirkung einer anderen Leistung
Leitsatz
Das Erlöschen des grundstücksbezogenen Übereignungsanspruchs nicht durch Übereignung des Grundstücks, sondern durch das Erbringen einer anderen Leistung (hier: Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Kaufverträgen), ist einer Aufhebung des nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts gleichzustellen und entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG wie eine Rückgängigmachung durch Vereinbarung zu behandeln.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1524 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2008 S. 3550 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 15 VAAAC-84504