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BFH Urteil v. - II R 48/06

Gesetze: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 364

Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs: Erlöschen eines grundstücksbezogenen Übereignungsanspruchs durch Bewirkung einer anderen Leistung

Leitsatz

Das Erlöschen des grundstücksbezogenen Übereignungsanspruchs nicht durch Übereignung des Grundstücks, sondern durch das Erbringen einer anderen Leistung (hier: Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Kaufverträgen), ist einer Aufhebung des nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts gleichzustellen und entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG wie eine Rückgängigmachung durch Vereinbarung zu behandeln.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1524 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2008 S. 3550
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 15
VAAAC-84504

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