Keine steuerfreie Entnahme einer zum land- und
forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Wohnung für
Wohnzwecke des Betriebsinhabers oder Altenteilers
Leitsatz
1. Der Inhaber eines land- und
forstwirtschaftlichen Betriebs kann ein zum Betriebsvermögen
gehörendes Wohnhaus nicht für eigene Wohnzwecke steuerfrei entnehmen,
wenn in dem bis dahin von ihm bewohnten Haus eine Betriebsleiterwohnung
vorhanden ist, für die die Möglichkeit zur steuerfreien Entnahme nach
den allgemeinen Regeln besteht, und kein neuer Wohnbedarf für den
Betriebsinhaber oder für einen Altenteiler entstanden ist.
2. Offen bleibt, ob eine vor dem einem Dritten
unentgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung auch dann nach
§ 52 Abs. 15
Satz 8 Nr. 2 EStG a. F. steuerfrei
entnommen werden kann, wenn sie im Veranlagungszeitraum 1986 leer gestanden
hat.
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1467 Nr. 9 HFR 2008 S. 1142 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 10 QAAAC-84510