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BFH Urteil v. - IV R 49/06

Gesetze: EStG § 13 Abs. 4, EStG § 52 Abs. 15

Keine steuerfreie Entnahme einer zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Wohnung für Wohnzwecke des Betriebsinhabers oder Altenteilers

Leitsatz

1. Der Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann ein zum Betriebsvermögen gehörendes Wohnhaus nicht für eigene Wohnzwecke steuerfrei entnehmen, wenn in dem bis dahin von ihm bewohnten Haus eine Betriebsleiterwohnung vorhanden ist, für die die Möglichkeit zur steuerfreien Entnahme nach den allgemeinen Regeln besteht, und kein neuer Wohnbedarf für den Betriebsinhaber oder für einen Altenteiler entstanden ist.

2. Offen bleibt, ob eine vor dem einem Dritten unentgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung auch dann nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a. F. steuerfrei entnommen werden kann, wenn sie im Veranlagungszeitraum 1986 leer gestanden hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1467 Nr. 9
HFR 2008 S. 1142 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 10
QAAAC-84510

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