Nicht ausgeübtes Nießbrauchsrecht schließt die Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnwecken nach § 4 EigZulG nicht aus
Leitsatz
Für die Auslegung des Begriffs "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" in § 4 EigZulG kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte aus eigenem oder abgeleitetem Recht nutzt. Das nicht ausgeübte Nutzungsrecht eines Angehörigen schließt die Nutzung einer Wohnung durch den zivilrechtlichen Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken i. S. von § 4 Satz 1 EigZulG nur aus, wenn es wirtschaftliches Eigentum des Angehörigen und damit dessen Berechtigung nach § 2 Satz 1 EigZulG begründet.
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1457 Nr. 9 EStB 2008 S. 314 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 7 JAAAC-84521