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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2075/06 EFG 2008 S. 1774 Nr. 22

Gesetze: BewG § 79 Abs. 2 Nr. 1

Zur Frage der Einbeziehung von Räumen bei der Ermittlung der Jahresrohmiete nach § 79 Abs. 2 Nr. 1 BewG

Leitsatz

Unabhängig von der konkreten Nutzung sind sämtliche Räume, die den Anforderungen an Aufenthaltsräume nach den baurechtlichen Vorschriften genügen, bei der Ermittlung Jahresrohmiete nach § 79 Abs. 2 Nr. 1 BewG mit einzubeziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1381 Nr. 22
EFG 2008 S. 1774 Nr. 22
CAAAC-85141

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