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Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf die Umsätze eines Land- und Forstwirts in seinem Hofladen
sowie
Der (BStBl 2008 II S. 158) zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Umsätze eines Land- und Forstwirts in seinem Hofladen seine Rechtsprechung aufgegeben, nach der auch die in begrenztem Umfang vorgenommene Veräußerung zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterlag (, BStBl 2002 II S. 701).
Das BMF hat mit Schreiben vom (BStBl 2008 I S. 293) zu der Anwendung des a. a. O. Stellung genommen.
Danach beschränkt sich die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG bei einer Veräußerung von Waren in einem Hofladen oder einer anderen Verkaufseinrichtung (z. B. mobiler Marktstand) auf die im eigenen Betrieb erzeugten land- und forstwirtschaftlichen Produkte.
Umsätze aus der Lieferung von zugekauften Erzeugnissen unterliegen hingegen einer Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Dies gilt auch für die Veräußerung von aus selbst erzeugten land – und forstwirtschaftlichen Produkten hergestellten Gegenständen, wenn diese Gegenstände durch eine Be- oder Verarbeitung ihren land- und forstwirtschaftlichen Charakter verloren haben (z. B. Wurstwaren, Gestecke, Adventsk...