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BFH Beschluss v. - VI B 113/07

Gesetze: EStG § 8 Abs. 3, BGB § 263 Abs. 2

Wahlrecht anstelle von Weihnachtsgeld Deputatware zu erhalten führt nicht zu Sachlohn sondern ist Barlohn

Leitsatz

Wird dem Arbeitnehmer das Wahlrecht eingeräumt, anstelle von Weihnachtsgeld Deputatware zu erhalten, beinhaltet die Ausübung des Wahlrechts eine Verfügung über einen - fälligen oder fällig werdenden - Barlohnanspruch. Mit der Entscheidung für die Deputatware verwendet der Arbeitnehmer den ihm geschuldeten Barlohn für den Erwerb der Deputatware, so dass die Ausübung des Wahlrechts keinen Anspruch auf Sachlohn begründet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1482 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 8
GAAAC-85306

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