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FG Bremen Urteil v. - 2 K 221/07 (1) EFG 2008 S. 1480 Nr. 18

Gesetze: GrEStG 1997 § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG 1997 § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, GrEStG 1997 § 5, GrEStG 1997 § 6, UmwG § 123 Abs. 3 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Grunderwerbsteuerpflicht der Übertragung von Grundstücken im Rahmen einer Ausgliederung

Keine verfassungswidrige Schlechterstellung übertragender Umwandlungen gegenüber bloßem Formwechsel oder gegenüber Übertragungsvorgängen zwischen Personengesellschaften

Leitsatz

1. Die Ausgliederung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG ist eine Form der übertragenden Umwandlung, bei der hinsichtlich der Gesellschaftsgrundstücke ein Rechträgerwechsel stattfindet. Sie ist deshalb ein nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG grunderwerbsteuerbarer und -pflichtiger Vorgang.

2. Die unterschiedliche grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Umwandlungsvorgängen, die zu einem Rechtsträgerwechsel führen, einerseits und des bloßen Formwechsels andererseits ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar.

3. Im Hinblick auf die Steuervergünstigungen der §§ 5, 6 GrEStG für Übertragungsvorgänge zwischen Personengesellschaften liegt keine verfassungswidrige Schlechterstellung übertragender Umwandlungen vor.

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Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1480 Nr. 18
PAAAC-85812

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