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FG Münster Urteil v. - 5 K 2044/04 U EFG 2008 S. 1828 Nr. 22

Gesetze: UStR Abschn. 27 Abs. 2 UStR Abschn. 27 Abs. 3 UStG § 3 Abs. 12 Satz 2

Umsatzsteuer:

Überlassung von PKWs durch einen Bezirkshändler an selbständige Handelsvertreter als tauschähnlicher Umsatz in Bezug auf die Privatfahrten

Leitsatz

Überlässt ein Bezirkshändler neben einer erhöhten Provision kostenlos PKWs an bestimmte Handelsvertreter, die bei ihren Abschlüssen eine Umsatzgrenze erreichen, ohne dass eine private Mitbenutzung der PKWs auszuschließen wäre, so liegt darin ein umsatzsteuerpflichtiger tauschähnlicher Umsatz. Ein nicht steuerbarer beistellungsähnlicher Vorgang ist nicht anzunehmen, weil die Handelsvertreter die PKW nicht ausschließlich für ihre gewerbliche Tätigkeit verwenden. Hierfür spricht insbesondere, wenn auch den Ehegatten vertraglich die Benutzung der PKW gestattet ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1828 Nr. 22
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2008 S. 3071
UStB 2009 S. 11 Nr. 1
SAAAC-85824

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