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BGH Urteil v. - IX ZR 144/05

Gesetze: InsO § 129; InsO § 130

Leitsatz

Macht die künftige Insolvenzschuldnerin die global an ihre Bank abgetretenen (künftigen) Forderungen gegen ihre Auftraggeber dadurch werthaltig, dass sie die geschuldeten Arbeitsleistungen durch ihre Arbeitnehmer erbringen lässt, ist die Werthaltigmachung der abgetretenen Forderungen als kongruente Deckung anfechtbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2008 S. 1728 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2009 S. 112
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2009 S. 326
WM 2008 S. 1512 Nr. 32
ZIP 2008 S. 1435 Nr. 31
NAAAC-85950

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