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BGH Urteil v. - IX ZR 47/05

Gesetze: BGB § 676 f; InsO § 96; InsO § 130

Leitsatz

Zur insolvenzrechtlichen Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen auf dem Geschäftskonto des Insolvenzschuldners durch die Bank vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn die von den Drittschuldnern beglichenen Forderungen der Bank im Rahmen einer Globalzession abgetreten worden waren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 1792 Nr. 33
WM 2008 S. 1442 Nr. 31
WPg 2008 S. 912 Nr. 18
ZIP 2008 S. 1437 Nr. 31
RAAAC-85953

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